Experten für KI-Compliance, AI Act, DSGVO, ISO 42001

KI-Compliance – Richtiger Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen

KI-Systeme rechtskonform einsetzen – mit Experten für KI-Compliance

Der AI Act ist da – und verändert, wie Unternehmen KI nutzen dürfen. Unsere zertifizierten KI-Compliance-Experten helfen Ihnen dabei, Chancen der Künstlichen Intelligenz rechtssicher zu nutzen. Ob Hochrisiko-KI, GPAI oder ISO 42001 – wir bringen Klarheit in die regulatorischen Anforderungen.

Ihre Vorteile mit PRICOM KI-Compliance Beratung

    • AI Act-konforme Compliance-Beratung – für alle KI-Risikoklassen

    • Rechtssichere Einordnung: KI oder „nur Software“?

    • Kategorisierung & Pflichtencheck für alle KI-Systeme

    • Individuelle KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen

    • Unterstützung bei Impact Assessments & Risikomanagement

    • Zertifizierte KI-Compliance-Beauftragte auf Wunsch

    • ISO 42001: Aufbau KI-Managementsystem

  • KI Compliance Beauftragter – als Service 

    • Interne Schulung & Qualifizierung
    • Ihr externer KI-Compliance Officer
    • Monitoring & Reporting
    • Schnittstelle zu Datenschutz, IT-Security & Legal
  • ISO 42001 – KI-Managementsysteme aufbauen

    • Implementierung nach internationalem Standard
    • Governance-Strukturen & Policies
    • Integration mit ISO 27001
    • Vorbereitung auf ISO 42001-Zertifizierung
  • Ressourcen & Weiterbildung

    • Praxisleitfaden: „KI Compliance im Unternehmen“ (PDF)
    • Webinar: „Pflichten nach AI Act – kompakt erklärt“
    • Muster-KI-Richtlinie kostenlos verfügbar

Künstliche Intelligenz (KI) ist die zentrale Technologie der Zukunft, die branchenübergreifend Effizienzsteigerungen, Innovation und Wettbewerbsvorteile ermöglicht.

Mit dem EU AI Act (EU KI-Verordnung) wird KI-Compliance Pflicht. Der EU AI Act nimmt nicht nur Hersteller, sondern auch alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, integrieren oder nutzen in die Pflicht. Doch welche konkreten Pflichten gelten – und wie lassen sich die Anforderungen umsetzen?

PRICOM - pragmatische Experten für Datenschutz, KI-Compliance, Data Act, NIS2, IT-Security

KI revolutioniert Unternehmen und Geschäftsmodelle:

  • Echtzeit-Analysen:

    Datengestützte Entscheidungen statt Bauchgefühl

  • Intelligente Automatisierung:

    Reduzierung repetitiver Aufgaben und Fehlerquoten

  • Content & Kreativität:

    Effiziente Erstellung und Verarbeitung von Inhalten

  • Mustererkennung:

    Wertvolle Insights aus riesigen Datenmengen gewinnen

Unternehmen können mit KI Situationen besser antizipieren, Risiken präziser einschätzen und Entscheidungen schneller, fundierter und zielsicherer treffen. KI ermöglicht die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle.

KI-Compliance als Wettbewerbsvorteil

Bestandsaufnahme:

Identifizieren Sie Chancen und Risiken Ihrer aktuellen und geplanten KI-Systeme frühzeitig.

Gap-Analyse:

Überprüfen und passen Sie bestehende Systeme und Prozesse an die neuen regulatorischen Anforderungen an.

Governance:

Entwickeln Sie klare Maßnahmenkataloge für den sicheren Einsatz von KI.

Know-how sichern:

Ziehen Sie externe Expertise hinzu, um KI erfolgreich und rechtssicher zu nutzen.
KI-Compliance Beratung anfragen
Beratung zu KI-Compliance. Effizienter Stufenplan. Maßnahmen für sichere KI

KI-Compliance: Komplexe Regulierung meistern

KI bietet enorme Chancen – doch der EU AI Act zieht enge und schwer verständliche Grenzen. Die Verordnung ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht, die Technologieanbieter und KI-Nutzer vor massive Herausforderungen stellt. Wer KI nutzen will, muss diese nun erfüllen.
Unternehmen sehen sich einer komplexen Compliance-Last gegenüber. Es reicht nicht, nur den AI Act zu beachten. Es gilt, ein Geflecht aus verschiedenen Vorschriften rechtssicher zu managen:
  • Rechtskonformität:

    AI Act, DSGVO, Urheberrecht, Data Act, NIS2 und weitere EU-Verordnungen greifen ineinander.

  • Sicherheit & Technik:

    Strenge Vorgaben an Datenschutz, Datensicherheit, IT-Security und Cyber Resilience (CRA).

  • Governance-Pflichten:

    Transparenz, Dokumentationsanforderungen, menschliche Aufsicht, Kontrollmechanismen und Diskriminierungsschutz (Bias-Vermeidung) müssen sichergestellt werden.

KI-Compliance als interdisziplinäre Pflichtaufgabe

    Um die strengen Anforderungen des AI Act umzusetzen, müssen Stakeholder aus dem gesamten Unternehmen eng verzahnt zusammenarbeiten:
AI Officer PRICOM bei KI-Compliance-Beratung. Governance, ISO 42001

Risikobasierte Klassifizierung: Wo stehen Sie?

Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte und Sicherheit, desto strenger die Regeln. Unternehmen müssen daher frühzeitig vier Kernfragen klären:

  • KI-Definition:

    Fällt das System überhaupt unter die KI-Definition der Verordnung?

  • Rollenklärung:

    Agieren Sie als Anbieter (Hersteller/Entwickler) oder als Betreiber (Anwender)? Achtung: Wer ein System wesentlich verändert, kann ungewollt zum Anbieter werden.

  • Risikoklasse:

    Liegt ein minimales Risiko (z.B. Spamfilter), ein begrenztes Risiko (z.B. Chatbots), ein Hochrisiko (z.B. im Personalbereich) oder eine verbotene Praxis (z.B. Social Scoring) vor?

  • Pflichtenheft:

    Welche konkreten Transparenz-, Kontroll- oder Dokumentationspflichten leiten sich daraus ab?

Fokus Hochrisiko-KI: Die strengsten Anforderungen

Besonderes Augenmerk liegt auf Hochrisiko-KI-Systemen (z.B. in kritischer Infrastruktur, HR-Recruiting, Bonitätsprüfung oder Biometrie). Hier gelten umfangreiche Compliance-Vorgaben, die technisch und organisatorisch tief greifen:

Besonderer Fokus liegt auf Hochrisiko-KI – etwa bei HR-Systemen, kritischer Infrastruktur oder biometrischer Identifikation.

  • Schritt

    Dokumentation & Qualität
    (Primär für Anbieter)

    • Erstellung einer lückenlosen technischen Dokumentation und Gebrauchsanweisung
    • Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach AI Act Vorgaben.
    • Automatische Protokollierung (Logging) zur Rückverfolgbarkeit von Fehlern.
    Risikominderung Hochrisiko KI nach AI Act. Dokumentationspflichten
  • Schritt

    Risikomanagement & Aufsicht

    • Etablierung eines kontinuierlichen Risikomanagements über den gesamten Lebenszyklus.
    • Gewährleistung menschlicher Aufsicht (Human-in-the-loop), um Automatismen korrigieren zu können.
    • Strenge Data Governance, um Bias und Diskriminierung in den Trainingsdaten zu verhindern.
    Risikominderung Hochrisiko KI nach AI Act. Menschliche Aufsicht.
  • Schritt

    Sicherheit & Formalien

    • Garantie von Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit gegen Angriffe
    • Registrierung in der EU-Datenbank und Abgabe einer EU-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung).
    Risikominderung Hochrisiko KI nach AI Act. IT Sicherheit
  • Fazit: Diese Anforderungen müssen integraler Bestandteil des Entwicklungs- und Einsatzprozesses sein. Ein ISO 42001 Managementsystem hilft dabei, diese Pflichten strukturiert umzusetzen.

Achtung Anwender:
Ihre Pflichten als Betreiber (Deployer)

Die meisten Unternehmen entwickeln keine eigenen KI-Modelle, sondern setzen eingekaufte KI-Lösungen ein (z.B. im Recruiting, CRM oder Prozessautomatisierung). Nach dem AI Act gelten Sie dann als Betreiber.

Der Irrglaube, dass mit dem Kauf einer zertifizierten KI-Lösungen („CE-Kennzeichen“) alle Pflichten erledigt sind, ist höchst gefährlich. Der AI Act bürdet auch dem Anwender klare Verantwortlichkeiten auf, besonders bei Hochrisiko-KI:

  • 01
    Bestimmungsgemäße Verwendung & Aufsicht
    • Gebrauchsanweisung: Sie müssen sicherstellen, dass die KI strikt nach den Vorgaben des Anbieters genutzt wird.

    • Menschliche Aufsicht: Sie müssen qualifiziertes Personal benennen, das die KI überwacht („Human-in-the-loop“). Diese Personen müssen geschult sein und die Befugnis haben, das System bei Fehlfunktionen zu stoppen.

    • Arbeitnehmer-Information: Setzen Sie KI am Arbeitsplatz ein, müssen Betriebsrat und betroffene Mitarbeiter vor Inbetriebnahme informiert werden.

  • 02
    Daten & Überwachung
    • Input-Daten: Als Betreiber kontrollieren Sie die Daten, mit denen Sie das System füttern. Sie müssen sicherstellen, dass diese Daten für den Zweck des Systems relevant und repräsentativ sind.

    • Monitoring: Sie müssen den Betrieb überwachen. Zeigt die KI Auffälligkeiten oder Risiken, müssen Sie die Nutzung aussetzen und den Hersteller (sowie ggf. die Behörde) informieren.

    • Log-Files: Die vom System generierten Protokolle (Logs) müssen, soweit sie unter Ihrer Kontrolle stehen, für einen gesetzlich definierten Zeitraum (meist 6 Monate) aufbewahrt werden.

  • 03
    Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA)
    • Für bestimmte Betreiber (z.B. Banken, Versicherungen, öffentliche Einrichtungen) ist vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI eine Grundrechte-Folgenabschätzung Pflicht. Hierbei muss analysiert werden, wie sich der KI-Einsatz auf die Grundrechte der betroffenen Personen auswirkt.

Transparenzpflichten für alle (Chatbots & Co.)

Auch jenseits von Hochrisiko-KI gelten Regeln, insbesondere die Transparenzpflicht (Art. 50). Interagiert ein KI-System mit Menschen (z.B. Kundenservice-Chatbot, Bewerber-Hotline) oder generiert es Inhalte (Deepfakes, Texte, Bilder), muss dies für den Nutzer sofort erkennbar sein.

  • Hinweispflicht: „Sie sprechen mit einer KI.“

  • Kennzeichnung: Synthetische Inhalte müssen maschinenlesbar markiert werden.

Risikominderung Hochrisiko KI nach AI Act. Transparenzpfichten

KI-Kompetenz (AI Literacy)

Der AI Act fordert zudem in Art. 4, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Wer KI bedient, muss verstehen, wie sie funktioniert und wo ihre Grenzen liegen.

KI-Schulungen ab 1 €/Nutzer buchen

KI-Governance etablieren:

Um Risiken zu minimieren, reicht es nicht, Regeln nur aufzuschreiben. Unternehmen müssen funktionierende Governance-Strukturen schaffen, die
KI-Compliance in den Arbeitsalltag integrieren.

Die Bausteine einer robusten KI-Governance:

Ohne diese Strukturen bleibt Compliance lückenhaft – das Risiko für Nutzungsverbote, Bußgelder und Reputationsschäden steigt massiv.

PRICOM vereint Expertenwissen und praxisrelevante Erfahrung in der KI-Branche für pragmatische und lösungsorientierte KI Compliance Beratung.

Unsere zertifizierten KI Compliance-Experten entwickeln mit Ihnen pragmatische und maßgeschneiderte Lösungen und beraten Sie verständlich und zielgerichtet.

FAQs: KI Compliance und AI Act

Der AI-Act (KI-Verordnung (EU) 2024/1689) gehört zur Datenstrategie der EU für die “Digitale Dekade” und legt als weltweit erstes umfassendes Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz komplexe einheitliche Vorgaben für verantwortungsvolle und transparente Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union fest.

Der AI-Act ist die zentrale Grundlage für KI Compliance in Europa.

Der AI-Act legt detaillierte AI Compliance-Verpflichtungen für alle Unternehmen fest, die KI entwickeln oder einsetzen, die Personen in der EU betrifft.

Bei Nichteinhaltung drohen:

  • Nutzungsverbote für KI-Systeme
  • Geldbußen: Bis zu EUR 35 Mio. oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Klagen von Wettbewerbern
  • Schadenersatzansprüche von Betroffenen

Reputationsschäden und Vertrauensverlust

Zeitplan für KI Compliance-Anforderungen:

  • 02. Februar 2025: Verbot von KI-Systemen mit unakzeptablen Risiken
  • 02. August 2025: Pflichten für GPAI-Modelle und systemische Risiken
  • 02. August 2026: Meiste übrigen AI Compliance-Bestimmungen
  • August 2027: Klassifizierungsregeln für Hochrisiko-KI-Systeme

Handeln Sie jetzt, um rechtzeitig AI Compliance sicherzustellen!

Der AI-Act erfasst “maschinengestützte Systeme, die mit Autonomie operieren und Anpassungsfähigkeit zeigen”. Das bedeutet:

KI Compliance relevant sind:

  • Systeme mit Lernfähigkeit aus Daten
  • Autonome Entscheidungsfindung
  • Adaptive Algorithmen

Keine AI Compliance erforderlich für:

  • Herkömmliche regelbasierte Software
  • Feste Algorithmen ohne Lernfähigkeit
  • Statische Automatisierungen

Die Abgrenzung ist komplex und erfordert professionelle KI Compliance-Beratung sowie Risikoklassifizierung der KI-Projekte.

GPAI-Modelle sind vielseitige KI-Systeme für verschiedene Aufgaben wie Textgenerierung, Bildverarbeitung und Spracherkennung ohne aufgabenspezifisches Training. Beispiele sind  GPT-x / ChatGPT, Gemini 3, DALL-E, Midjourney, Claude.

Diese GPAI-Modelle unterliegen speziellen Transparenz- und KI Compliance-Anforderungen nach dem AI-Act.

Der AI-Act klassifiziert KI-Systeme nach Risiko:

  1. Verbotene KI (Art. 5)
  • Unangemessene Bedrohung für Grundrechte
  • Social Scoring
  • Verhaltensmanipulation
  • Keine AI Compliance möglich – absolutes Verbot
  1. Hochrisiko-KI (Art. 6-51)
  • Erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit und Grundrechte
  • Strenge KI Compliance-Anforderungen
  • Ex-ante-Konformitätsbewertung erforderlich
  • Beispiele: KI im HR, kritische Infrastrukturen
  1. KI mit begrenztem Risiko und GPAI (Art. 52-53)
  • Grundsätzlich erlaubt
  • Spezifische AI Compliance-Transparenzpflichten
  • Informationspflichten gegenüber Nutzern
  1. KI mit geringem Risiko
  • geringe KI Compliance-Anforderungen
  • Freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen

Für wen gilt KI Compliance?

AI Compliance gilt für:

  • Anbieter von KI-Modellen und KI-Systemen
  • Nutzer/Betreiber von KI-Systemen (z.B. Unternehmen)
  • Importeure von KI-Systemen in die EU
  • Distributoren von KI-Lösungen
  • Bevollmächtigte Vertreter in der EU
  • Quasi-Anbieter (z.B. bei Eigenentwicklungen)

Zentrale KI Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI:

  • Umfassende technische Dokumentationen und Betriebsanleitungen
  • Kontinuierliche Risikobewertung und Überwachung
  • Data Governance zur Vermeidung von Bias
  • Gewährleistung menschlicher Aufsicht
  • Automatische Protokollierung und Fehleranalyse
  • Sicherstellung von Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
  • Qualitätsmanagementsystem nach AI Compliance-Standards
  • Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung
  • Registrierung in EU-Datenbank

Mehr Details in unseren Blog-Artikeln:

Neben dem AI-Act müssen beachtet werden:

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
  • Data Act (Datenzugang und -nutzung)
  • Urheberrecht (insbesondere bei Training und Content-Generierung)
  • Cyber Resilience Act (CRA) (Cybersicherheit)
  • Produkthaftungsrichtlinie 
  • Branchenspezifische Regulierungen

Nur eine ganzheitliche KI Compliance-Strategie berücksichtigt alle relevanten Anforderungen.

Sanktionen bei fehlender AI Compliance:

  • Nutzungsverbote für KI-Systeme
  • Geldbußen: Bis zu EUR 35 Mio. oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Klagen von Wettbewerbern
  • Schadenersatzansprüche von Betroffenen
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust

Investieren Sie in KI Compliance, um diese Risiken zu vermeiden!

Nach Artikel 4 AI-Act müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ab 02. Februar 2025 sicherstellen, dass Benutzer (z.B. Angestellte) ausreichende KI-Kompetenz haben.

KI-Kompetenz umfasst:

  • Verständnis der Funktionsweise von KI-Systemen
  • Kenntnis der AI Compliance-Anforderungen
  • Fähigkeit zur angemessenen Interpretation von KI-Ergebnissen
  • Bewusstsein für Risiken und Limitationen

Unternehmen müssen ihr Personal entsprechend schulen, unter Berücksichtigung von technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und dem spezifischen Einsatzzweck.

Wir bieten KI-Kompetenz-Schulungen für alle Zielgruppen – von Basis-Trainings bis zu spezialisierten KI Compliance Beauftragten-Schulungen.

Praxis-Lösung: Erfüllen Sie die Schulungspflicht effizient mit unserer KI-Kompetenz Akademie – ab 1 EUR pro Nutzer/Monat. Alle Kurse sind AI Act-konform und inkl. Teilnahme-Zertifikaten.

Die kurze Antwort: Der AI Act schreibt die Rolle des “KI-Beauftragten” (anders als den Datenschutzbeauftragten) gesetzlich noch nicht explizit für alle vor.

Die Praxis-Antwort: Faktisch ja. Die Fülle an Pflichten – von der Risikoklassifizierung bis zur Dokumentation – erfordert eine zentrale Koordinationsstelle. Ohne einen erfahrenen Experten (“Kümmerer”) riskieren Geschäftsführungen, den Überblick zu verlieren und in Haftungsfallen zu tappen.

Das Problem: Der Aufbau interner Kompetenz ist langwierig und teuer. Oft fehlt internen Mitarbeitern die notwendige Praxiserfahrung, um Risiken realistisch einzuschätzen.

Unsere Lösung: Als zertifizierte externe KI-Beauftragte bringen wir fertige Checklisten, Best-Practice-Erfahrung aus der KI-Industrie und fundiertes Wissen direkt in Ihr Unternehmen ein. 

Ihr Vorteile:  

Sofort startklar: ohne lange Einarbeitungszeit

Kosteneffizient: Kosteneffizient: Skalierbarer Aufwand statt fixer Kosten für Vollzeitstelle

Sicher & Entlastend: Wir minimieren Ihr Haftungsrisiko durch professionelle Governance und entlasten Ihre Fachabteilungen operativ.

Unser Leistungsspektrum:

  • Strategie & Richtlinien: Pflege der KI-Policy und Überwachung der Governance.
  • Operative Compliance: Begleitung von KI-Projekten (Risikoklassifizierung & Impact Assessments).
  • Wissenstransfer: Sicherstellung der “AI Literacy” durch Schulungen (Art. 4 AI Act).
  • Krisenmanagement: Vorgehen bei Fehlfunktionen oder Datenpannen.

Doppelter Schutz: Da KI und Datenschutz eng verzahnt sind, bieten wir die Stellung des KI-Beauftragten auch kombiniert mit unserem Datenschutzbeauftragten-Service an. Effizienter geht es nicht.

Ihr KI Compliance-Aktionsplan:

  1. Frühzeitige Beschäftigung mit den AI Compliance-Regeln
  2. Aufbau von internem Know-how durch Trainings (z.B. KI Compliance Webinare oder KI-Kompetenz Akademie)
  3. Klare Zuständigkeiten definieren (ggf. KI-Beauftragter oder Datenschutzbeauftragter)
  4. Bewertung von Chancen und Risiken durch KI-Impact Assessments
  5. Einbindung externer Experten für KI Compliance-Beratung
  6. Entwicklung einer KI-Richtlinie für Ihr Unternehmen (nutzen Sie unsere KI-Richtlinien Muster)
  7. Effektives Risikomanagement und Dokumentation
  8. Regelmäßige Compliance-Überprüfung und Anpassung

ISO 42001 – KI-Management-Systeme für AI Act-Compliance

Wichtiger Baustein zur Erfüllung der AI Act-Anforderungen

ISO 42001 ist der erste internationale Standard für KI-Management-Systeme und ein zentrales Element zur Erfüllung der Anforderungen aus dem EU AI Act. Nach Best-Practice-Maßstäben identifizieren wir konkret geltende Pflichten aus der KI-VO und anderen relevanten Gesetzen. Wir beraten Sie zielgerichtet und pragmatisch, damit Sie alle konkreten AI Compliance-Anforderungen kennen und erfüllen können.

Unsere ISO 42001-Leistungen:

  • Aufbau eines KI-Management-Systems nach ISO 42001
  • Identifikation konkret geltender AI Act-Pflichten
  • KI-Governance-Strukturen und Policies
  • Risikomanagement für KI-Systeme nach Best Practice
  • Integration mit ISO 27001 (Informationssicherheit)
  • Vorbereitung auf ISO 42001-Zertifizierung
  • Pragmatische Umsetzung der KI-VO-Anforderungen

Umfassende KI-Compliance: ISO 42001 ist Teil unseres ganzheitlichen KI-Compliance-Ansatzes.

EU Data Act Anwendbarkeitscheck

EU Data Act Anwendbarkeitscheck

Viele Pflichten des Data Act gelten bereits seit dem 12. September 2025 – andere treten am 12.09.2026 in Kraft – die Zeit zur Umsetzung drängt.
Data Act Compliance ist dabei keine isolierte IT-Aufgabe, sondern eine interdisziplinäre Herausforderung: Die Anforderungen greifen tief in technische Produkt- und Dienstgestaltung, Verträge, operative Prozesse und kommerzielle Aspekte ein – branchenübergreifend für Hersteller, Anbieter, Nutzer und Datenempfänger.

Mit diesem kompakten Selbstcheck prüfen Sie in wenigen Minuten, ob und in welchem Umfang der EU Data Act auf Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Ihre digitalen Dienste anwendbar ist.

Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich und vollständig. Die Erklärungen unter jeder Frage helfen Ihnen bei der Beantwortung.
Sie erhalten direkt nach Ihren Eingaben eine Bewertung/Einschätzung angezeigt.

Die Ergebnisse basieren auf Ihren Angaben und stellen eine erste Orientierung dar – keine abschließende oder rechtsverbindliche Beurteilung.

Aufgrund der Komplexität des Data Act sind für eine verlässliche präzise Bewertung weitere Details zu Ihrem Unternehmen, Ihren Produkten, Diensten und Ihrer konkreten Situation erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei – von der ersten Einschätzung über die strategische Planung bis zur pragmatischen und effizienten Umsetzung.
Sprechen Sie uns unverbindlich und vertraulich an: per E-Mail an info@pri-com.de oder über das Kontaktformular.

Ihr PRICOM Team.

Hinweis: Bei bestimmten Browsern (z.B. DuckDuckGo) kann es zu Problemen mit dem JavaScript kommen. Dann bitte Google Chrome oder Safari verwenden.

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1. Mitarbeiteranzahl und Jahresumsatz: Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen (inkl. verbundener Partnerunternehmen) und wie hoch ist der globale Jahresumsatz?
2. Falls Sie ein mittleres Unternehmen sind (50-249 Mitarbeiter): Entsprechen Sie dieser Definition seit weniger als einem Jahr?
Erklärung: Neue mittlere Unternehmen (seit weniger als 1 Jahr) und ihre neu auf den Markt gebrachten Produkte (seit weniger als 1 Jahr) profitieren von Übergangsfristen.
Data Act Reifegrad Analyse

Data Act Reifegrad Analyse

Hat der Anwendbarkeitscheck ergeben, dass Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des EU Data Act fällt, dient diese EU Data Act Reifegrad-Analyse der Bestimmung Ihres aktuellen Umsetzungsreifegrads.
Viele Pflichten des Data Act gelten bereits seit dem 12. September 2025 – die Zeit zur Umsetzung drängt.

Data Act Umsetzung ist keine isolierte IT-Aufgabe, sondern eine interdisziplinäre komplexe Herausforderung:
Die Umsetzung greift tief in technische Produkt- und Dienstgestaltung, Verträge, operative Prozesse und kommerzielle Aspekte ein – branchenübergreifend für Hersteller, Anbieter, Nutzer und Datenempfänger.

Ziel dieser nicht abschließenden Analyse ist es, kritische Lücken zu identifizieren und die wichtigsten pragmatischen Schritte für Anpassungen an Produkten, verbundenen Diensten, Verträgen, Geschäftsprozessen und Vergütungsmodellen aufzuzeigen.
Die Reifegrad-Analyse konzentriert sich auf die geschäftskritischen Anforderungen: technisch operative Umsetzung des Datenzugangs, Schutz von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen, Vertragsgestaltung, Datenstrategien und kommerzielle Aspekte, Cloud- und Switching-Rechte sowie interne Governance.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich und vollständig. Die Erläuterungen helfen bei der Einordnung. Je präziser Ihre Antworten, desto gezielter können wir helfen Ihre nächsten Schritte richtig zu priorisieren.

Am Ende erhalten Sie ein Kurzergebnis angezeigt und per E-Mail eine detaillierte Reifegrad-Bewertung mit konkreten pragmatischen Prioritäts-Maßnahmen.

Weitere Hilfe bietet unser Praxisleitfaden zum EU Data Act – mit konkreten Praxistipps zu Datenzugangspflichten, Datennutzungsverträgen, Vertragsklauseln und dem Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten.

Von der Strategie bis zur Umsetzung: Wir begleiten Sie bei der Data-Act-Transformation:

Sprechen Sie uns unverbindlich und vertraulich an: per E-Mail an info@pri-com.de oder über das Kontaktformular.
Ihr PRICOM Team.

1. Dateninventar und Dokumentation der Datenflüsse: Haben Sie eine Übersicht (Inventar) Ihrer Produkte und Dienste sowie eine Dokumentation der zugehörigen Datenflüsse erstellt?
2. Abgrenzung von Rohdaten vs. abgeleiteten Daten: Haben Sie eine klare Definition und Dokumentation darüber erstellt, welche Daten "Rohdaten" sind und bei welchen Daten es sich um durch (hohe) Investments abgeleitete/veredelte Informationen handelt?
Erklärung: Der Data Act verpflichtet zur Herausgabe von Daten der Stufe 1 (Rohdaten) und Stufe 2 (aufbereitete Daten). Er soll jedoch nicht dazu dienen, Ihre geistigen Investitionen in komplexe Daten (Stufe 3) gratis preiszugeben. Eine rechtssichere Verteidigungsstrategie erfordert eine präzise Trennung: Herausgabepflicht: Was ist ein "generiertes Signal" oder eine "einfache Aufbereitung" zur Lesbarkeit? Schutzbereich: Was ist ein "proprietäres Ergebnis" (Inferences), das durch komplexe Algorithmen und erhebliche Investitionen (KI-Training, Know-how) erst geschaffen wurde? Ohne diese Dokumentation riskieren Sie, bei Anfragen auch wertvolles geistiges Eigentum offenlegen zu müssen.
3. Design-Pflichten und technische Umsetzung: Haben Sie bei der Entwicklung Ihrer vernetzten Produkte/Dienste bereits berücksichtigt, dass Nutzer Zugang zu den generierten Daten haben müssen (Access by Design)? 3. Enthalten Ihre Produkte Sensoren, Software oder andere digitale Technologien, die Daten über Nutzung oder Umgebung generieren?
Erklärung: "Access by Design" bedeutet, dass der Datenzugang von Anfang an in die Produktentwicklung integriert wird - ähnlich wie "Privacy by Design" beim Datenschutz. Für Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, ist dies verpflichtend. Der Datenzugang muss standardmäßig aktiviert sein (by default).
4. Ist der Datenzugang für Nutzer einfach, sicher und kostenlos möglich?
Erklärung: Der Data Act verlangt: Einfach: Ohne unverhältnismäßigen Aufwand, keine besonderen technischen Kenntnisse erforderlich Sicher: Authentifizierung, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle implementiert Kostenlos: Nutzer dürfen für Zugang zu "ihren" Daten nicht zur Kasse gebeten werden.
5. Können Nutzer direkt am Produkt auf Daten zugreifen oder haben Sie APIs/Schnittstellen implementiert?
Erklärung: Der Datenzugang kann erfolgen über: Direkter Zugriff am Gerät (Display, lokale Schnittstelle, USB, Bluetooth) APIs (Programmierschnittstellen) für automatisierten Zugriff Web-Portale oder Apps Download-Funktionen APIs sind besonders wichtig für B2B-Szenarien und Datenweitergabe an Dritte.
6. In welchem Format stellen Sie die Daten bereit?
Erklärung: Der Data Act verlangt strukturierte, gängige und maschinenlesbare Formate. Wichtig für die Weiterverarbeitung durch Nutzer oder Dritte.
7. Stellen Sie zusammen mit den Rohdaten auch relevante Metadaten bereit?
Erklärung: Metadaten sind für die Interpretation und Nutzung der Daten erforderlich: Zeitstempel (wann wurden Daten erfasst?); Kontextinformationen (Bedingungen der Erfassung); Datenstruktur und Einheiten (Format, Maßeinheiten); Qualitätsinformationen (Genauigkeit, Zuverlässigkeit); Geräteinformationen (Sensor, Modell).
8. Nutzerkonto-System: Haben Sie ein Nutzerkonto-System implementiert?
Erklärung: Ein Nutzerkonto ermöglicht die Identifizierung und Authentifizierung von Nutzern und ist typischerweise für die Verwaltung von Datenzugangsrechten erforderlich.
9. Können Nutzer ihre Konten und damit verbundene Daten löschen?
Erklärung: Dies ist besonders wichtig bei Eigentumswechsel oder wenn andere Personen das vernetzte Produkt nutzen sollen.
10. Bei Produkten mit mehreren Nutzern: Können separate Benutzerkonten eingerichtet werden?
Erklärung: Wenn vernetzte Produkte typischerweise von mehreren Personen genutzt werden (z.B gemeinsam genutztes Gerät), sollten Mechanismen vorhanden sein, um getrennte Konten oder gemeinsam genutzte Konten zu ermöglichen.
11. Prozess für Datenzugangsanfragen Haben Sie einen definierten Prozess für die Bearbeitung von Datenzugangsanfragen (von Nutzern oder Dritten) etabliert?
Erklärung: Der Data Act verpflichtet Unternehmen, Daten auf Anfrage "unverzüglich" bereitzustellen. Ohne einen standardisierten Workflow (Eingang, Prüfung der Berechtigung, Bereitstellung Daten, Beantwortung von Rückfragen, Eskalation bei Problemen*) riskieren Sie Verstöße gegen den Data Act.
12. Können Datenanfragen automatisiert bearbeitet werden?
Erklärung: Automatisierte Bearbeitung ohne manuelle Prüfung oder Genehmigung ist der Idealfall und vom Data Act vorgesehen, wo technisch möglich.
13. Prozesse Datenweitergabe an Dritte: Haben Sie Prozesse etabliert, wie Nutzer die Weitergabe von Daten an Dritte beantragen können?
Erklärung: Nutzer müssen in der Lage sein, zu verlangen, dass ihre Daten direkt an von ihnen ausgewählte Dritte weitergegeben werden.
14. Defensive Strategie bei Datenzugangsansprüchen & Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Verfügt Ihr Unternehmen über ein definiertes Protokoll zur Identifizierung von Geschäftsgeheimnissen und zur Abwehr unberechtigter oder wettbewerbswidriger Datenzugangsansprüche?
Erklärung: Um Ihre Marktposition und Ihr Know-how zu schützen, muss vor jeder Datenfreigabe ein Prüfprozess erfolgen. Der Data Act erlaubt die Verweigerung oder Einschränkung der Herausgabe nur als letztes Mittel (Ultima Ratio), wenn der Schutz von Geschäftsgeheimnissen trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. NDAs) nachweislich nicht garantiert werden kann. Ein wirksames Konzept umfasst: - Identifikation und Dokumentation des "spezifischen Know-hows", das in der Datenstruktur oder den Metadaten steckt; -Identitätsprüfung des Anfragenden (Schutz vor unberechtigten Dritten); -Prüfung auf Wettbewerbswidrigkeit (Verbot für Dritte, die Daten zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen); -Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen (z. B. vertragliche Nutzungsbeschränkungen, Verschlüsselung).
15. Offensive Nutzung des Data Act: Sind Sie Datenempfänger oder möchten Sie Datenempfänger werden? Haben Sie evaluiert, wie Sie als Datenempfänger den Anspruch auf Datenzugang nutzen können, um eigene Produkte oder Services auf Basis von Konkurrenzdaten zu entwickeln oder zu verbessern?
16. Schnittstelle zum Datenschutz (DSGVO): Ist die organisatorische Verzahnung zwischen Data Act-Anfragen und DSGVO-Betroffenenrechten (Art. 15, 20 DSGVO) geklärt?
Erklärung: Oft enthalten IoT-Daten auch personenbezogene Daten. Die Prozesse für den Data Act und die DSGVO müssen Hand in Hand gehen, um widersprüchliche Antworten oder Verstöße gegen beide oder eine der Verordnungen zu vermeiden.
17. Entgelte für die Datenbereitstellung (B2B): Haben Sie eine Strategie oder Preisliste für die Entschädigung bei der Datenbereitstellung an Dritte (B2B) erstellt?
Erklärung: Der Data Act erlaubt es Dateninhabern, von Dritten (nicht vom Nutzer!) eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese muss für KMU auf die Kosten der Bereitstellung begrenzt sein, darf bei großen Unternehmen aber eine Gewinnmarge enthalten.
18. Überwachung von Gatekeepern (Digital Markets Act): Stellen Sie sicher, dass Daten nicht an Unternehmen weitergegeben werden, die nach dem DMA als "Gatekeeper" eingestuft sind, sofern dies gesetzlich untersagt ist?
Erklärung: Der Data Act verbietet es Gatekeepern (sehr große Tech-Konzerne), Empfänger von Daten über die neuen Nutzer-Zugangsrechte zu sein, um eine weitere Datenkonzentration zu verhindern.
19. Vertragliche Aspekte: Haben Sie Ihre Verträge (AGB, Nutzungsbedingungen) auf Konformität mit dem Data Act überprüft und angepasst?
Erklärung: Der Data Act verbietet einseitig benachteiligende Klauseln, insbesondere solche, die: • Datenzugangsrechte vollständig ausschließen • Unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangen • Intransparent oder unklar formuliert sind • Nutzungsrechte unangemessen einschränken.
20. Sind Datenzugangsrechte und Nutzungsrechte in Ihren Verträgen transparent und verständlich geregelt?
Erklärung: Nutzer sollten klar verstehen können - Auf welche Daten sie Zugriff haben; - Wie sie Zugang erhalten; - Welche Rechte und Pflichten bestehen; - Ob und wie Daten mit Dritten geteilt werden können.
21. Prüfung auf missbräuchliche Vertragsklauseln (Art. 13): Haben Sie Ihre Standardverträge und AGB daraufhin geprüft, ob sie Klauseln enthalten, die den Datenzugang oder die Datennutzung für Vertragspartner einseitig und unangemessen einschränken?
Erklärung: Nach Art. 13 sind Vertragsklauseln unwirksam, wenn sie einem Partner einseitig auferlegt wurden und missbräuchlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn: - Die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen ausgeschlossen wird. - Exklusive Nutzungsrechte eingeräumt werden, die den gesetzlichen Datenzugang faktisch verhindern. - Dem Vertragspartner unangemessene Kündigungsfristen oder Abnahmepflichten bezüglich der Daten auferlegt werden.
22. Falls Sie Daten an Dritte weitergeben: Erfolgt dies nur auf Verlangen (Request) des Nutzers und haben Sie konforme Vereinbarungen?
Erklärung: Wichtige Punkte bei Datenweitergabe sind a) die Weitergabe nur mit expliziter Zustimmung des Nutzers b) die klare Regelungen zu Nutzungszwecken c) keine Weitergabe an weitere Dritte ohne Zustimmung d) Sitz des Empfängers in der EU (für verpflichtende Weitergabe) und e) Pflichten des Datenempfängers klar definiert.
23. (Anbieterwechsel & Cloud-Interoperabilität) - Kommerzielle und operative Auswirkungen der Switching-Regelungen: Haben Sie evaluiert, wie sich die Verpflichtung zur Erleichterung des Anbieterwechsels (Switching) auf Ihre Kundenbindung und Ihre operativen Prozesse auswirkt?
Erklärung: Der Data Act verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, Hindernisse für einen Wechsel zu beseitigen (z.B. technischer Art oder Kündigungsfristen). Operativ müssen Schnittstellen für den Datenexport bereitstehen; kommerziell entfallen schrittweise die Wechselgebühren (Switching Charges). Dies erfordert eine Neubewertung der Customer Lifetime Value Strategie.
24. Management-Awareness: Ist das Management über die Pflichten, Risiken und Chancen des Data Act informiert?
Erklärung: Die Geschäftsführung sollte die strategischen Implikationen und potenziellen Haftungsrisiken verstehen, die mit dem neuen gesetzlichen Rahmenwerk für den Datenaustausch einhergehen.
25. Verantwortlichkeiten und Governance: Haben Sie klare Verantwortlichkeiten für die Data-Act-Compliance in Ihrem Unternehmen definiert?
Erklärung: Es sollte festgelegt sein, wer für die Umsetzung zuständig ist, z. B. Data Act Officer/Compliance Officer, Produktmanagement, IT-Abteilung oder die Rechtsabteilung.
26. Umsetzungsplan: Haben Sie bereits einen konkreten Umsetzungsplan für den Data Act entwickelt?
Erklärung: Ein Umsetzungsplan sollte einen Zeitplan mit Meilensteinen, Ressourcenplanung (Budget, Personal), die Priorisierung der Maßnahmen sowie eine Erfolgskontrolle umfassen inkl. Überwachung und Implementation der weiteren Konkretisierungen (z.B. EU-Standardvertragsklauseln oder Interoperabilitätsnormen) zum Data Act?
27. Schulung und Awareness: Wurden Ihre Mitarbeitenden über die Anforderungen des Data Act geschult?
Erklärung: Relevante Fachbereiche wie Produktentwicklung, IT, Kundensupport, Vertrieb, Marketing sowie Rechts- und Compliance-Abteilungen sollten für die neuen Anforderungen sensibilisiert werden.
28. Interne Leitlinien: Gibt es interne Leitlinien oder Richtlinien zur Umsetzung des Data Act?
Erklärung: Interne Dokumente helfen den Mitarbeitenden, die Anforderungen (z. B. den Umgang mit Datenanfragen) im Tagesgeschäft sicher und einheitlich umzusetzen.
29. Dokumentation der technischen Schnittstellen und Formate Ist Ihre technische Implementierung (APIs, Schnittstellen, Datenformate) so dokumentiert, dass ein reibungsloser Datenzugriff für Nutzer und Dritte möglich ist?
Erklärung: Eine präzise technische Dokumentation ist nach dem Data Act essenziell für: 1) Externe Nutzer/Empfänger: Um den Zugang zu Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu ermöglichen. 2) Interoperabilität: Sicherstellung, dass Schnittstellen (APIs) für Dritte funktionsfähig und verständlich sind. 3) Aufsichtsbehörden: Nachweis der Compliance bei Prüfungen.
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