Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) muss bestellt werden, wenn:

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Fachperson oder Organisation, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Datenschutzverpflichtungen gemäß DSGVO und BDSG zu erfüllen. Der DSB berät und überwacht die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) muss bestellt werden, wenn:

Mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten besteht
Systematische Überwachung von Personen stattfindet (z.B. Videoüberwachung)
Wichtig: Auch ohne Benennungspflicht müssen alle Unternehmen die DSGVO einhalten.