Datenschutzinformationen für Kunden und Nutzer der PRICOM KI-Kompetenz Akademie

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick überdie Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte im Rahmen der Inanspruchnahme und Nutzung unserer PRICOM Service Online-Lernplattform KI-Kompetenz Akademie (auch “KI-Akademie”, oder”Plattform” oder “SaaS-Dienste” genannt) geben. Diese Datenschutzinformationen informiert Sie über die Verarbeitung personenbezogenen Daten von:

  • Beschäftigte und vergleichbare Personen unserer Kunden, deren Daten wir im Rahmen der Anbahnung, Erfüllung und Beendigung unserer Vertragsbeziehung mit unseren Kunden verarbeiten und
  • Nutzerinnen und Nutzer, die unsere Akademie in Anspruch nehmen

Die Daten dieser Personengruppen werden teilweise unterschiedlich verarbeitet. Diese Hinweise entfalten keinerlei Regelungscharakter und dienen Ihnen nur als Information. Sollten Sie als Kunde unsere KI-Akademie für Ihr Unternehmen einkaufen und Dritten zur Verfügung stellen, verarbeiten wir deren Daten ebenfalls. Informieren Sie daher bitte diese Personen über den Inhalt dieser Datenschutzinformationen.

1. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragter

Für die in diesen Datenschutzinformationen dargestellten Datenverarbeitungen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die:
MAMS Consulting GmbH
Landsberger Str. 155, 80687 München
E-Mail: dsb@pri-com.de

(im Folgenden: „Unternehmen“ „wir“ oder „uns“).

2. Kontaktdaten für Datenschutzfragen

Für die in diesen Datenschutzinformationen dargestellten Datenverarbeitungen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die:
MAMS Consulting GmbH
Landsberger Str. 155, 80687 München
E-Mail: dsb@pri-com.de

(im Folgenden: „Unternehmen“ „wir“ oder „uns“).

3. Quellen und Arten personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Wir verarbeiten in erster Linie solche personenbezogenen Daten, die uns die betroffenen Personen im Rahmen unserer Vertrags- und Geschäftsbeziehungen selbst zur Verfügung stellen oder die wir von den jeweiligen Vertrags- und Geschäftspartnern erhalten (z.B. von Ihren Kollegen/innen, mit denen wir bereits in Kontakt stehen), etwa im Rahmen der Accounteinladung. Personenbezogene Daten, die wir nicht unmittelbar von Ihnen erhoben haben, stammen insbesondere aus folgenden Quellen:

  • Ansprechpersonen aus Ihrem Unternehmen, die uns Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mailadresse) übermittelt haben, damit wir Ihnen als Autorisierter Nutzer der KI-Akademie eine Einladung zu unserer Plattform senden können.

Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Personalien (wie z.B. Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung/Kontodaten, Rechnungsanschrift, Steuernummer/USt-Id.) und andere Kontaktdaten (wie z.B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mailadresse). Darüber hinaus können dies auch Vertrags- oder Auftragsdaten (z.B. Umsatzdaten, Volumen, Planmengen), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen, Daten zu Ihrer Person (z.B. Beruf, Branche, Position, Aufgaben und Befugnisse). Der Umfang der zu einer Person verarbeiteten Daten variiert dabei je nachdem, in welcher Funktion die Person uns gegenüber auftritt, etwa welche Position sie bei dem jeweiligen Geschäftspartner bekleidet.

4. Rechtsgrundlagen, Verarbeitungszwecke und berechtigte Interessen

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken bzw. zur Verfolgung der folgenden berechtigten Interessen, jeweils auf Basis folgender Rechtsgrundlagen:

Werbung:

  • ‍Auswahl von und Direktansprache mit Werbung per elektronischer Post (einschließlich Newslettern) und/oder Telefon

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG

Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit Ihnen oder Ihrem Beschäftigungsunternehmen:

  • Zurverfügungstellung unserer PRICOM KI-Akademie
  • Vorbereitung und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen z.B. die Erstellung und Übersendung eines individuellen Angebotes oder individuelle Vereinbarung und Übermittlung von Vertragskondiktionen mit dem Ziel des Vertragsschlusses
  • Authentifizierung von Vertragspartnern, Vorbereitung und Unterzeichnung von Vertragsdokumenten, Durchführung von Verkäufen, Abrechnung und Abwicklung von aufrechten Vertragsverhältnissen
  • Dienstleistungsverträge sowie anderweitige Auftragsverhältnisse (z.B. Bearbeitung und Sichtung von entsprechenden Angeboten und Anfragen; Authentifizierung von Vertragspartnern, Vorbereitung und Unterzeichnung von Vertragsdokumenten, Abwicklung von Zahlungen; Versendung von Informationsschreiben)

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b, und lit. f DSGVO

Kundenbetreuung:

  • Aufnahme von Kontaktdaten in unsere Kundendatenbank
  • Beachtung von Kundenwünschen für die direkte Kommunikation
  • Kontaktbetreuung und –beziehung inkl. Beantwortung von Fragestellungen, auch bezüglich der Beschäftigten unserer Kunden und Geschäftspartner
  • Vorbereitung und Durchführung von Kundenzufriedenheitsumfragen und Kontaktaufnahmen zur Absatzförderung (z.B. Auswertung einiger bestimmter Bestandsdaten zur Ableitung Ihres individuellen Bedarfs, Nachrichten zu Marketingzwecken
  • Abwendung von Schäden unserer IT-Systeme

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b, und lit. f DSGVO

Eigene Geschäftszwecke inkl. Geschäftsprozessoptimierung:

  • Optimierung unserer Geschäftsprozesse, wie z.B. durch Führen einer Kunden- und Interessenten-Datenbank, auch im Rahmen eines „Customer Relationship Managements”
  • Zentralisierung bzw. Auslagerung von Unternehmensfunktionen
  • Abrechnung, inkl. mit an der Erbringung und Vertrieb unserer Dienste Beteiligten
  • Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Erfüllung rechtlicher Pflichten:

  • Übermittlung personenbezogene Daten an das Finanzamt

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO

Weitere Datenverarbeitungen erfolgen aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): beispielsweise zur Erfüllung steuerrechtlicher und anderer gesetzlicher Kontroll- und Meldepflichten, sowie der Prüfung durch Steuer- oder andere Behörden und zur Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kann es sein, dass wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeben. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an externe Empfänger, wenn Sie eingewilligt haben oder dies gesetzlich erlaubt ist. Externe Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere:

  • Auftragsverarbeiter, die uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Auftragsverarbeitung unterstützen (namentlich: Easy LMS B.V., Webmansion GmbH)
  • Anbieter von Buchhaltungsdiensten (z. B. Sevdesk), Zahlungsdiensten, Abrechnungspartner und Kreditinstitute, z. B. für alternative Bezahlmethoden (z. B. Stripe, Inc.)
  • Behörden z. B. Finanzämter, Gerichte, Gewerbeaufsichtsamt
  • Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Auditoren, zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder Branchenstandards 

Unter Umständen erfolgt (über die bereits zuvor genannten Fälle hinaus) eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken; im Einzelnen:   

  • Wenn es zur Aufklärung oder Verfolgung rechtswidriger bzw. missbräuchlicher Vorfälle erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an unsere rechtlichen Berater, die Strafverfolgungsbehörden sowie gegebenenfalls an geschädigte Dritte weitergeleitet. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges bzw. missbräuchliches Verhalten vorliegen.
  • Eine Weitergabe kann auch dann stattfinden, wenn dies der Durchsetzung von vertraglichen Regelungen zwischen uns und unseren Vertrags- und Geschäftspartnern dient.

6. Verarbeitungsdauer/ Speicherdauer

Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich, wenn sie nicht mehr erforderlich sind (s.o. Zwecke). Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten während der Dauer unseres Vertragsverhältnisses bzw. bis zu dem Zeitpunkt der Löschung Ihres Accounts. Vorgangsbezogene Informationen (etwa bezüglich eines konkreten Vertrags- oder Auftragsverhältnisses) löschen wir nach Beendigung des jeweiligen Vorgangs, z.B. Erfüllung des Vertrages mit Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (etwa der sechs- bzw. zehnjährigen Aufbewahrung gemäß § 257 des Handelsgesetzbuchs).

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten, die während der Bereitstellung relevanter Produkte und Dienstleistungen erhoben und erzeugt werden, auf unseren Servern in der Europäischen Union verarbeitet. Personenbezogene Daten dürfen auch außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden. Dies ist erlaubt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, der bestätigt, dass in diesem Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (Art. 45 DSGVO).
  • Es wurden geeignete Garantien vereinbart, wie zum Beispiel die Standardvertragsklauseln der EU (Art. 46 DSGVO).
  • Beim Empfänger gelten interne Datenschutzvorschriften, die von einer Aufsichtsbehörde genehmigt wurden (Art. 47 DSGVO).

Da die Anbieter bestimmter Softwarelösungen oder Cloudservices u. a. ihre Produkte und/oder Dienstleistungen auf der Grundlage der verfügbaren Ressourcen und Servern weltweit anbieten, können Ihre personenbezogenen Daten an andere Rechtsordnung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt oder von einer solchen Rechtsordnung außerhalb der Europäischen Union abgerufen werden. Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt auch in die USA.   Falls nötig, werden zusätzliche Schutzmaßnahmen mit dem Empfänger im Drittland vereinbart. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter:
https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_en.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an den Verantwortlichen wenden.

Im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA besteht ein Angemessenheitsbeschlusses zum EU-US Data Privacy Framework der EU-Kommission im Sinne des Art. 45 DSGVO (nachfolgend: DPF – https://commission.europa.eu/document/fa09cbad-dd7d-4684-ae60-be03fcb0fddf_en).

Der Betreiber der Produkte und/oder Dienstleistungen ist im Rahmen des DPF zertifiziert, so dass für die Übermittlung das übliche Schutzniveau der DSGVO gilt. Die Zertifizierung des Anbieters im Rahmen des EU-US Data Privacy Frameworks können Sie unter https://www.dataprivacyframework.gov/list abrufen. Zur Gewährleistungvon geeigneten Garantien zum Schutz der Übermittlung und der Verarbeitungpersonenbezogener Daten außerhalb der EU erfolgt die Datenübermittlung an und Datenverarbeitung durch unsere Dienstleister zudem auf Basis geeigneter Garantien nach Art. 46 ff DSGVO, insbesondere durch den Abschluss von sogenannten Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.

8. Betroffenenrechte

Als betroffene Personstehen Ihnen grundsätzlich folgende Rechte zu:

  • Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Persongespeicherten Daten zu erhalten. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen stehen Ihnen ebenso die folgenden Rechte zu:
  • Recht auf Berichtigung: Ihnen steht ein Recht auf Berichtigung von falschen, Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu.
  • Recht auf Löschung: Zudem können Sie die Löschung von Ihren personenbezogenen Daten verlangen, etwa wenn Ihre Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten zu verlangen; in einem solchen Fall werden die Daten für jegliche Verarbeitung gesperrt. Dieses Recht besteht insbesondere, wenn die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zwischen Ihnen und uns umstritten ist.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen oder auf Grundlage Ihrer Einwilligung verarbeiten, steht Ihnen zudem das Recht zu, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern und soweit Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben.
  • Recht auf Widerruf einer Einwilligung: Sofern Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Recht auf Widerspruch: Darüber hinaus können Sie einer Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Dies gilt jedoch lediglich in solchen Fällen, in denen wir eine Datenverarbeitung zur Erfüllung eines berechtigten Interesses vornehmen. Falls Sie einen solchen Grund vortragen können und wir kein zwingendes, schutzwürdiges Interesse an der weiteren Verarbeitung geltend machen können, werden wir diese Daten für den jeweiligen Zweck nicht weiter verarbeiten.

Sollten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Datenwünschen, Ihre anderweitigen Rechte geltend machen wollen oder Fragen zum Datenschutz bei uns haben, können Sie sich unter den oben genannten Kontaktdaten mit uns in Verbindung setzen.

Sie haben ferner das Recht, jederzeit Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen, insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die folgende Behörde.  

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18
91522 Ansbach
Deutschland 

9. Stand und Änderung dieser Datenschutzinformationen

Stand dieser Datenschutzerklärung ist Juli 2025.

Die Weiterentwicklung unseres Unternehmens kann sich auch auf den Umgang mit personenbezogenen Daten auswirken. Wir behalten uns deshalb vor, diese Datenschutzerklärung künftig im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze zu ändern und gegebenenfalls an geänderte Datenverarbeitungsrealitäten anzupassen. Auf wesentliche, inhaltliche Änderungen werden wir Sie gesondert hinweisen. 

Version 1.0

EU Data Act Anwendbarkeitscheck

EU Data Act Anwendbarkeitscheck

Viele Pflichten des Data Act gelten bereits seit dem 12. September 2025 – andere treten am 12.09.2026 in Kraft – die Zeit zur Umsetzung drängt.
Data Act Compliance ist dabei keine isolierte IT-Aufgabe, sondern eine interdisziplinäre Herausforderung: Die Anforderungen greifen tief in technische Produkt- und Dienstgestaltung, Verträge, operative Prozesse und kommerzielle Aspekte ein – branchenübergreifend für Hersteller, Anbieter, Nutzer und Datenempfänger.

Mit diesem kompakten Selbstcheck prüfen Sie in wenigen Minuten, ob und in welchem Umfang der EU Data Act auf Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Ihre digitalen Dienste anwendbar ist.

Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich und vollständig. Die Erklärungen unter jeder Frage helfen Ihnen bei der Beantwortung.
Sie erhalten direkt nach Ihren Eingaben eine Bewertung/Einschätzung angezeigt.

Die Ergebnisse basieren auf Ihren Angaben und stellen eine erste Orientierung dar – keine abschließende oder rechtsverbindliche Beurteilung.

Aufgrund der Komplexität des Data Act sind für eine verlässliche präzise Bewertung weitere Details zu Ihrem Unternehmen, Ihren Produkten, Diensten und Ihrer konkreten Situation erforderlich. Wir unterstützen Sie dabei – von der ersten Einschätzung über die strategische Planung bis zur pragmatischen und effizienten Umsetzung.
Sprechen Sie uns unverbindlich und vertraulich an: per E-Mail an info@pri-com.de oder über das Kontaktformular.

Ihr PRICOM Team.

Hinweis: Bei bestimmten Browsern (z.B. DuckDuckGo) kann es zu Problemen mit dem JavaScript kommen. Dann bitte Google Chrome oder Safari verwenden.

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1. Mitarbeiteranzahl und Jahresumsatz: Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Unternehmen (inkl. verbundener Partnerunternehmen) und wie hoch ist der globale Jahresumsatz?
2. Falls Sie ein mittleres Unternehmen sind (50-249 Mitarbeiter): Entsprechen Sie dieser Definition seit weniger als einem Jahr?
Erklärung: Neue mittlere Unternehmen (seit weniger als 1 Jahr) und ihre neu auf den Markt gebrachten Produkte (seit weniger als 1 Jahr) profitieren von Übergangsfristen.
Data Act Reifegrad Analyse

Data Act Reifegrad Analyse

Hat der Anwendbarkeitscheck ergeben, dass Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des EU Data Act fällt, dient diese EU Data Act Reifegrad-Analyse der Bestimmung Ihres aktuellen Umsetzungsreifegrads.
Viele Pflichten des Data Act gelten bereits seit dem 12. September 2025 – die Zeit zur Umsetzung drängt.

Data Act Umsetzung ist keine isolierte IT-Aufgabe, sondern eine interdisziplinäre komplexe Herausforderung:
Die Umsetzung greift tief in technische Produkt- und Dienstgestaltung, Verträge, operative Prozesse und kommerzielle Aspekte ein – branchenübergreifend für Hersteller, Anbieter, Nutzer und Datenempfänger.

Ziel dieser nicht abschließenden Analyse ist es, kritische Lücken zu identifizieren und die wichtigsten pragmatischen Schritte für Anpassungen an Produkten, verbundenen Diensten, Verträgen, Geschäftsprozessen und Vergütungsmodellen aufzuzeigen.
Die Reifegrad-Analyse konzentriert sich auf die geschäftskritischen Anforderungen: technisch operative Umsetzung des Datenzugangs, Schutz von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen, Vertragsgestaltung, Datenstrategien und kommerzielle Aspekte, Cloud- und Switching-Rechte sowie interne Governance.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich und vollständig. Die Erläuterungen helfen bei der Einordnung. Je präziser Ihre Antworten, desto gezielter können wir helfen Ihre nächsten Schritte richtig zu priorisieren.

Am Ende erhalten Sie ein Kurzergebnis angezeigt und per E-Mail eine detaillierte Reifegrad-Bewertung mit konkreten pragmatischen Prioritäts-Maßnahmen.

Weitere Hilfe bietet unser Praxisleitfaden zum EU Data Act – mit konkreten Praxistipps zu Datenzugangspflichten, Datennutzungsverträgen, Vertragsklauseln und dem Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten.

Von der Strategie bis zur Umsetzung: Wir begleiten Sie bei der Data-Act-Transformation:

Sprechen Sie uns unverbindlich und vertraulich an: per E-Mail an info@pri-com.de oder über das Kontaktformular.
Ihr PRICOM Team.

1. Dateninventar und Dokumentation der Datenflüsse: Haben Sie eine Übersicht (Inventar) Ihrer Produkte und Dienste sowie eine Dokumentation der zugehörigen Datenflüsse erstellt?
2. Abgrenzung von Rohdaten vs. abgeleiteten Daten: Haben Sie eine klare Definition und Dokumentation darüber erstellt, welche Daten "Rohdaten" sind und bei welchen Daten es sich um durch (hohe) Investments abgeleitete/veredelte Informationen handelt?
Erklärung: Der Data Act verpflichtet zur Herausgabe von Daten der Stufe 1 (Rohdaten) und Stufe 2 (aufbereitete Daten). Er soll jedoch nicht dazu dienen, Ihre geistigen Investitionen in komplexe Daten (Stufe 3) gratis preiszugeben. Eine rechtssichere Verteidigungsstrategie erfordert eine präzise Trennung: Herausgabepflicht: Was ist ein "generiertes Signal" oder eine "einfache Aufbereitung" zur Lesbarkeit? Schutzbereich: Was ist ein "proprietäres Ergebnis" (Inferences), das durch komplexe Algorithmen und erhebliche Investitionen (KI-Training, Know-how) erst geschaffen wurde? Ohne diese Dokumentation riskieren Sie, bei Anfragen auch wertvolles geistiges Eigentum offenlegen zu müssen.
3. Design-Pflichten und technische Umsetzung: Haben Sie bei der Entwicklung Ihrer vernetzten Produkte/Dienste bereits berücksichtigt, dass Nutzer Zugang zu den generierten Daten haben müssen (Access by Design)? 3. Enthalten Ihre Produkte Sensoren, Software oder andere digitale Technologien, die Daten über Nutzung oder Umgebung generieren?
Erklärung: "Access by Design" bedeutet, dass der Datenzugang von Anfang an in die Produktentwicklung integriert wird - ähnlich wie "Privacy by Design" beim Datenschutz. Für Produkte, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, ist dies verpflichtend. Der Datenzugang muss standardmäßig aktiviert sein (by default).
4. Ist der Datenzugang für Nutzer einfach, sicher und kostenlos möglich?
Erklärung: Der Data Act verlangt: Einfach: Ohne unverhältnismäßigen Aufwand, keine besonderen technischen Kenntnisse erforderlich Sicher: Authentifizierung, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle implementiert Kostenlos: Nutzer dürfen für Zugang zu "ihren" Daten nicht zur Kasse gebeten werden.
5. Können Nutzer direkt am Produkt auf Daten zugreifen oder haben Sie APIs/Schnittstellen implementiert?
Erklärung: Der Datenzugang kann erfolgen über: Direkter Zugriff am Gerät (Display, lokale Schnittstelle, USB, Bluetooth) APIs (Programmierschnittstellen) für automatisierten Zugriff Web-Portale oder Apps Download-Funktionen APIs sind besonders wichtig für B2B-Szenarien und Datenweitergabe an Dritte.
6. In welchem Format stellen Sie die Daten bereit?
Erklärung: Der Data Act verlangt strukturierte, gängige und maschinenlesbare Formate. Wichtig für die Weiterverarbeitung durch Nutzer oder Dritte.
7. Stellen Sie zusammen mit den Rohdaten auch relevante Metadaten bereit?
Erklärung: Metadaten sind für die Interpretation und Nutzung der Daten erforderlich: Zeitstempel (wann wurden Daten erfasst?); Kontextinformationen (Bedingungen der Erfassung); Datenstruktur und Einheiten (Format, Maßeinheiten); Qualitätsinformationen (Genauigkeit, Zuverlässigkeit); Geräteinformationen (Sensor, Modell).
8. Nutzerkonto-System: Haben Sie ein Nutzerkonto-System implementiert?
Erklärung: Ein Nutzerkonto ermöglicht die Identifizierung und Authentifizierung von Nutzern und ist typischerweise für die Verwaltung von Datenzugangsrechten erforderlich.
9. Können Nutzer ihre Konten und damit verbundene Daten löschen?
Erklärung: Dies ist besonders wichtig bei Eigentumswechsel oder wenn andere Personen das vernetzte Produkt nutzen sollen.
10. Bei Produkten mit mehreren Nutzern: Können separate Benutzerkonten eingerichtet werden?
Erklärung: Wenn vernetzte Produkte typischerweise von mehreren Personen genutzt werden (z.B gemeinsam genutztes Gerät), sollten Mechanismen vorhanden sein, um getrennte Konten oder gemeinsam genutzte Konten zu ermöglichen.
11. Prozess für Datenzugangsanfragen Haben Sie einen definierten Prozess für die Bearbeitung von Datenzugangsanfragen (von Nutzern oder Dritten) etabliert?
Erklärung: Der Data Act verpflichtet Unternehmen, Daten auf Anfrage "unverzüglich" bereitzustellen. Ohne einen standardisierten Workflow (Eingang, Prüfung der Berechtigung, Bereitstellung Daten, Beantwortung von Rückfragen, Eskalation bei Problemen*) riskieren Sie Verstöße gegen den Data Act.
12. Können Datenanfragen automatisiert bearbeitet werden?
Erklärung: Automatisierte Bearbeitung ohne manuelle Prüfung oder Genehmigung ist der Idealfall und vom Data Act vorgesehen, wo technisch möglich.
13. Prozesse Datenweitergabe an Dritte: Haben Sie Prozesse etabliert, wie Nutzer die Weitergabe von Daten an Dritte beantragen können?
Erklärung: Nutzer müssen in der Lage sein, zu verlangen, dass ihre Daten direkt an von ihnen ausgewählte Dritte weitergegeben werden.
14. Defensive Strategie bei Datenzugangsansprüchen & Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Verfügt Ihr Unternehmen über ein definiertes Protokoll zur Identifizierung von Geschäftsgeheimnissen und zur Abwehr unberechtigter oder wettbewerbswidriger Datenzugangsansprüche?
Erklärung: Um Ihre Marktposition und Ihr Know-how zu schützen, muss vor jeder Datenfreigabe ein Prüfprozess erfolgen. Der Data Act erlaubt die Verweigerung oder Einschränkung der Herausgabe nur als letztes Mittel (Ultima Ratio), wenn der Schutz von Geschäftsgeheimnissen trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. NDAs) nachweislich nicht garantiert werden kann. Ein wirksames Konzept umfasst: - Identifikation und Dokumentation des "spezifischen Know-hows", das in der Datenstruktur oder den Metadaten steckt; -Identitätsprüfung des Anfragenden (Schutz vor unberechtigten Dritten); -Prüfung auf Wettbewerbswidrigkeit (Verbot für Dritte, die Daten zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen); -Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen (z. B. vertragliche Nutzungsbeschränkungen, Verschlüsselung).
15. Offensive Nutzung des Data Act: Sind Sie Datenempfänger oder möchten Sie Datenempfänger werden? Haben Sie evaluiert, wie Sie als Datenempfänger den Anspruch auf Datenzugang nutzen können, um eigene Produkte oder Services auf Basis von Konkurrenzdaten zu entwickeln oder zu verbessern?
16. Schnittstelle zum Datenschutz (DSGVO): Ist die organisatorische Verzahnung zwischen Data Act-Anfragen und DSGVO-Betroffenenrechten (Art. 15, 20 DSGVO) geklärt?
Erklärung: Oft enthalten IoT-Daten auch personenbezogene Daten. Die Prozesse für den Data Act und die DSGVO müssen Hand in Hand gehen, um widersprüchliche Antworten oder Verstöße gegen beide oder eine der Verordnungen zu vermeiden.
17. Entgelte für die Datenbereitstellung (B2B): Haben Sie eine Strategie oder Preisliste für die Entschädigung bei der Datenbereitstellung an Dritte (B2B) erstellt?
Erklärung: Der Data Act erlaubt es Dateninhabern, von Dritten (nicht vom Nutzer!) eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese muss für KMU auf die Kosten der Bereitstellung begrenzt sein, darf bei großen Unternehmen aber eine Gewinnmarge enthalten.
18. Überwachung von Gatekeepern (Digital Markets Act): Stellen Sie sicher, dass Daten nicht an Unternehmen weitergegeben werden, die nach dem DMA als "Gatekeeper" eingestuft sind, sofern dies gesetzlich untersagt ist?
Erklärung: Der Data Act verbietet es Gatekeepern (sehr große Tech-Konzerne), Empfänger von Daten über die neuen Nutzer-Zugangsrechte zu sein, um eine weitere Datenkonzentration zu verhindern.
19. Vertragliche Aspekte: Haben Sie Ihre Verträge (AGB, Nutzungsbedingungen) auf Konformität mit dem Data Act überprüft und angepasst?
Erklärung: Der Data Act verbietet einseitig benachteiligende Klauseln, insbesondere solche, die: • Datenzugangsrechte vollständig ausschließen • Unverhältnismäßig hohe Gebühren verlangen • Intransparent oder unklar formuliert sind • Nutzungsrechte unangemessen einschränken.
20. Sind Datenzugangsrechte und Nutzungsrechte in Ihren Verträgen transparent und verständlich geregelt?
Erklärung: Nutzer sollten klar verstehen können - Auf welche Daten sie Zugriff haben; - Wie sie Zugang erhalten; - Welche Rechte und Pflichten bestehen; - Ob und wie Daten mit Dritten geteilt werden können.
21. Prüfung auf missbräuchliche Vertragsklauseln (Art. 13): Haben Sie Ihre Standardverträge und AGB daraufhin geprüft, ob sie Klauseln enthalten, die den Datenzugang oder die Datennutzung für Vertragspartner einseitig und unangemessen einschränken?
Erklärung: Nach Art. 13 sind Vertragsklauseln unwirksam, wenn sie einem Partner einseitig auferlegt wurden und missbräuchlich sind. Dies gilt insbesondere, wenn: - Die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen ausgeschlossen wird. - Exklusive Nutzungsrechte eingeräumt werden, die den gesetzlichen Datenzugang faktisch verhindern. - Dem Vertragspartner unangemessene Kündigungsfristen oder Abnahmepflichten bezüglich der Daten auferlegt werden.
22. Falls Sie Daten an Dritte weitergeben: Erfolgt dies nur auf Verlangen (Request) des Nutzers und haben Sie konforme Vereinbarungen?
Erklärung: Wichtige Punkte bei Datenweitergabe sind a) die Weitergabe nur mit expliziter Zustimmung des Nutzers b) die klare Regelungen zu Nutzungszwecken c) keine Weitergabe an weitere Dritte ohne Zustimmung d) Sitz des Empfängers in der EU (für verpflichtende Weitergabe) und e) Pflichten des Datenempfängers klar definiert.
23. (Anbieterwechsel & Cloud-Interoperabilität) - Kommerzielle und operative Auswirkungen der Switching-Regelungen: Haben Sie evaluiert, wie sich die Verpflichtung zur Erleichterung des Anbieterwechsels (Switching) auf Ihre Kundenbindung und Ihre operativen Prozesse auswirkt?
Erklärung: Der Data Act verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, Hindernisse für einen Wechsel zu beseitigen (z.B. technischer Art oder Kündigungsfristen). Operativ müssen Schnittstellen für den Datenexport bereitstehen; kommerziell entfallen schrittweise die Wechselgebühren (Switching Charges). Dies erfordert eine Neubewertung der Customer Lifetime Value Strategie.
24. Management-Awareness: Ist das Management über die Pflichten, Risiken und Chancen des Data Act informiert?
Erklärung: Die Geschäftsführung sollte die strategischen Implikationen und potenziellen Haftungsrisiken verstehen, die mit dem neuen gesetzlichen Rahmenwerk für den Datenaustausch einhergehen.
25. Verantwortlichkeiten und Governance: Haben Sie klare Verantwortlichkeiten für die Data-Act-Compliance in Ihrem Unternehmen definiert?
Erklärung: Es sollte festgelegt sein, wer für die Umsetzung zuständig ist, z. B. Data Act Officer/Compliance Officer, Produktmanagement, IT-Abteilung oder die Rechtsabteilung.
26. Umsetzungsplan: Haben Sie bereits einen konkreten Umsetzungsplan für den Data Act entwickelt?
Erklärung: Ein Umsetzungsplan sollte einen Zeitplan mit Meilensteinen, Ressourcenplanung (Budget, Personal), die Priorisierung der Maßnahmen sowie eine Erfolgskontrolle umfassen inkl. Überwachung und Implementation der weiteren Konkretisierungen (z.B. EU-Standardvertragsklauseln oder Interoperabilitätsnormen) zum Data Act?
27. Schulung und Awareness: Wurden Ihre Mitarbeitenden über die Anforderungen des Data Act geschult?
Erklärung: Relevante Fachbereiche wie Produktentwicklung, IT, Kundensupport, Vertrieb, Marketing sowie Rechts- und Compliance-Abteilungen sollten für die neuen Anforderungen sensibilisiert werden.
28. Interne Leitlinien: Gibt es interne Leitlinien oder Richtlinien zur Umsetzung des Data Act?
Erklärung: Interne Dokumente helfen den Mitarbeitenden, die Anforderungen (z. B. den Umgang mit Datenanfragen) im Tagesgeschäft sicher und einheitlich umzusetzen.
29. Dokumentation der technischen Schnittstellen und Formate Ist Ihre technische Implementierung (APIs, Schnittstellen, Datenformate) so dokumentiert, dass ein reibungsloser Datenzugriff für Nutzer und Dritte möglich ist?
Erklärung: Eine präzise technische Dokumentation ist nach dem Data Act essenziell für: 1) Externe Nutzer/Empfänger: Um den Zugang zu Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu ermöglichen. 2) Interoperabilität: Sicherstellung, dass Schnittstellen (APIs) für Dritte funktionsfähig und verständlich sind. 3) Aufsichtsbehörden: Nachweis der Compliance bei Prüfungen.
Wir verarbeiten Ihre hier eingegebenen personenbezogenen Daten nur für die Reifegrad Analyse und Zusendung der Bewertung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.